
Bestätigung über die Einhaltung der Stoffverbote nach der sog. EU-Altautorichtlinie - EU-Richtline 2000/53/EG vom 18.09.2000
Wir bestätigen unseren Kunden, dass alle von uns gelieferten Komponenten und Teile der EU- Altautorichtlinie in der jeweiligen Fassung entsprechen und die dort genannten Stoffverbote für die Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom (CR VI) eingehalten werden. Soweit nach der o.g. Richtlinie die Stoffe Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom nach in Teilen enthalten sein dürfen, garantieren wir, dass die Zusammensetzung dieser Teile dem in dem Anhang II aufgeführten Gehalt entsprechen.